- Artikel-Nr.: 310726.0035
Gesetzliche Gewährleistung – Label anzeigen
Herstellergarantie – Label anzeigen (10 Jahre)
Garantiebedingungen
Wir gewähren gemäß der nachfolgenden Bedingungen eine Herstellergarantie von 10 Jahren für die Produkte unserer Marke rauch BLACK sowie für die Produkte unserer Marke rauch ORANGE. Diese Herstellergarantie besteht zusätzlich und neben den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer wie Nacherfüllung, Rücktritt oder Schadensersatz bleiben von dieser Garantie unberührt und werden nicht eingeschränkt. Garantiegeber ist die Rauch Möbelwerke GmbH, Wendelin-Rauch-Straße 1, 97896 Freudenberg, Germany.
Die Herstellergarantie beginnt mit dem Kauf des Produktes und dieser ist durch Vorlage der entsprechenden Kaufquittung nachzuweisen. Die Garantie findet Anwendung in Ländern der Europäischen Union, in Großbritannien und in der Schweiz.
Diese Garantie erstreckt sich ausschließlich auf den privaten Wohnbereich und die eingesetzten Materialien, die Oberflächenbeschaffenheit, die Funktion der eingesetzten Beschläge, deren fachgerechte Montage in unserem Produktionsprozess und die fachgerechte Verarbeitung nach der industriellen Serienfertigung bzw. deren Standards.
Toleranzen bei Möbeln bzw. Möbelteilen sind bei der industriellen Serienproduktion fertigungstechnisch nicht zu vermeiden. Liegen die Abweichungen/ Toleranzen in Farbe, Maßen und Struktur innerhalb der nationalen und internationalen Normen, handelt es sich dabei um "warentypische Eigenschaften".
Nachbestellungen und Änderungen können branchenüblich immer nur bis dem Auslauftermin garantiert werden, zu dem die Fertigung einer Modellvariante, einer Farb-/Dekorvariante oder einer Artikelausführung eingestellt wird.
Von der Garantie ausgenommen sind:
- normale und natürliche Verschleißerscheinungen
- Schäden, welche bei unsachgemäßem Transport, Lieferung oder der Montage/Demontage entstanden sind
- Schäden, welche z.B. durch spitze bzw. scharfkantige Gegenstände wie z.B. Messer entstehen, welches z.B. beim Auspacken der Ware eingesetzt werden
- unsachgemäßen Umgang mit Feuchtigkeit bzw. Flüssigkeiten und nicht geeigneten Pflegemitteln
- Umwelteinflüsse wie z.B. extreme Trockenheit/Luftfeuchtigkeit, Licht und Temperaturen
- Veränderungen des Massivholzes (Verzug, Ausbleichen, Risse, etc.) aufgrund von Umgebungseinflüssen
- Überlastung von Böden oder Hängeschränken/Regale über die zulässigen Gewichtsobergrenzen hinaus
- Mutwillige Zerstörung, unsachgemäßen Gebrauch bzw. Nutzung, Zweckentfremdung, Überlastung oder Unfallschäden
- Schäden durch Anschmutzungen von Haustieren, Heizquellen, Witterungseinflüsse
- unsachgemäße Reinigung, Reparatur- oder Nachbesserungsversuche
- zusätzliche Dienstleistungen, wie z.B. bei Planungen/Sonderanfertigungen bzw. den fehlerhaften Einbau
- Schimmelpilzbildung/Quellschäden in Neubauten, z.B. durch extrem hohe Luftfeuchtigkeit/mangelnde Luftzirkulation bzw. zu nah an Wände gestellte Möbelteile
- Verschleißteile wie Glühlampen, Leuchtstoffröhren und sonstige Leuchtmittel (einschließlich LED) sowie Trafos und ähnliche Bauteile, elektrische oder elektronische Vorschaltgeräte, elektronische Berührungsschalter, auch wenn sie fest eingebaut sind.
- Mangelnde horizontale bzw. vertikale Ausrichtung der Möbel erschwert oder verhindert die perfekte Einstellung der Beschläge bzw. die sachgerechte Ausrichtung der Türen und Schubkästen etc. und kann langfristig zu Schäden und daraus resultierend zum Garantieverlust führen.
- Aus sicherheitstechnischen Gründen müssen – falls in der Montageanleitung entsprechend vorgeschrieben – Kippsicherungen bzw. Wandbefestigungen montiert werden.
- Für Folgeschäden durch unsachgemäße Selbstmontage oder Nichtbeachtung der Montageanweisung wird keine Haftung übernommen.
Im Garantiefall gilt:
- Ansprüche bestehen nur für die bemängelte Sache und nicht auf den gesamten Lieferumfang. Bei Veräußerung der Möbel an Dritte erlischt die Garantie. Der Garantieanspruch beinhaltet die Behebung des Sachmangels und erfolgt über den Handelspartner. Weitergehende Ansprüche insbesondere Aufwendungsersatzansprüche oder Schadensersatzansprüche werden durch diese Garantie nicht begründet.
- Tritt ein berechtigter Garantiefall ein bzw. wird ein Austausch eines Schadteils vorgenommen, erstreckt sich die Folgegarantie nur auf das ausgetauschte Neuteil, nicht auf das gesamte Möbelstück/Zimmer. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche wie Nacherfüllung, Rücktritt oder Schadenersatz werden von dieser Garantie nicht berührt.
- Bewahren Sie bitte alle Unterlagen, insbesondere die Montageanleitung und die/das entsprechende Fertigungsetikett/Produktaufkleber auf. Handelt es sich um eine handelsseitige durchgeführte Montage auch das Montageabnahme- bzw. Serviceprotokoll.
Allgemeine Beschaffenheits- und Beurteilungskriterien bei industriell hergestellten Möbeln nach DIN EN 68871:
- Abstand zur Mängelbeurteilung 70 cm bei diffusem Licht (bedeckter Himmel, keine zusätzlichen Lichtquellen/Strahler)
- Die Beanstandung muss für einen Laien sofort augenfällig sein Die Oberfläche muss handflächenglatt sein
- Frage, werden Fronten oder nicht direkt sichtbare bzw. untergeordnete Stellen beanstandet?
- Der harmonische Gesamteindruck aus 2-3 Meter Abstand (in Augenhöhe) muss im Neuzustand gewahrt und mangelfrei sein. Handelt es sich um eine wesentliche oder unwesentliche Beanstandung?



