- Artikel-Nr.: 20410020
Gesetzliche Gewährleistung – Label anzeigen
Herstellergarantie – Label anzeigen (5 Jahre)
Garantiebedingungen
Garantie und Gewährleistung
Über die 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung hinaus erhalten Sie auf unsere Möbel eine Zusatzgarantie von 3 Jahren. Damit gewähren wir insgesamt
5 Jahre Garantie!
Diese fünfjährige Garantie bezieht sich auf
• Polsterung, Federkerne und Unterfederung
• Gestelle und Gestellteile sowie nicht bewegliche tragende Bauteile
• Pflegefreundlichkeit ausgewählter Bezugsmaterialien wie Longlife-Leder und Möbelstoffe gemäß Kennzeichnung in unserer Stoffkollektion unter Beachtung der in diesem Heft genannten Bedingungen. Die
Garantie beinhaltet die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren, gilt nur für Neuware, ist nicht übertragbar und erstreckt sich auf den räumlichen Geltungsbereich anwendbaren Rechts bei Abschluss des Kaufvertrages. Ein Anspruch außerhalb dieses Geltungsbereiches ist ausgeschlossen. Der Garantieanspruch erlischt bei Weitergabe der Ware an Dritte.
Garantiefristen
Nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist wird die ergänzende 3 Jahres-Zusatzgarantie wirksam. Die Erbringung der Garantieleistung erfolgt nach Wahl des Herstellers in Form der Nachbesserung oder Neulieferung. Rücktritt, Ersatzforderungen sowie Konventionalstrafen, Schadenersatzforderungen und Nebenkosten sind von der Garantie nicht umfasst. Für Funktionsteile wie Beschläge, elektrische und elektronische Bauteile, Mechaniken, Drehgestelle sowie Rollen und Füße gelten 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung.
Bei den Bezugsmaterialien bezieht sich die Garantie auf die in der Stoff- oder Lederkollektion entsprechend gekennzeichneten Bezüge und auf die ausgewiesenen Eigenschaften entsprechend der jeweiligen Garantiebestimmungen des Stofflieferanten. Für alle anderen Bezugsmaterialien und Eigenschaften gilt die 2 Jahre gesetzliche Gewährleistungsfrist. Im Rahmen der Garantie erbrachte Leistungen sowie Kulanzleistungen verlängern die ursprüngliche Gewährleistungszeit nicht. Ihre Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler werden durch diese Garantie nicht berührt.
Garantie-/Gewährleistungsbedingungen
Ihren Garantie-/Gewährleistungsanspruch machen Sie bitte grundsätzlich bei dem Händler, bei dem Sie Ihre Möbel gekauft haben, geltend.
Die Gewährleistungsverpflichtungen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen und Ihren Vereinbarungen mit dem jeweiligen Fachhändler. Daher wenden Sie sich bitte, falls es trotz unseres Anspruchs an Material und Fertigungsqualität Anlass zur Beanstandung geben sollte, an Ihren Fachhändler bzw. Verkäufer. Ihr Vertragspartner wird Sie dann auf dem Weg Ihres Reklamationsvorgangs begleiten. Die beanstandete Ware muss zur Begutachtung und ggf. zur Überarbeitung zur Verfügung gestellt werden. Ein Anspruch auf Leihware für die Zeit der Bearbeitung besteht nicht.
Mängel, die nachweislich auf Material- oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind, werden beseitigt. Der sachgerechte Transport und ein modellabhängiger Aufbau bzw. der Anschluss nach Anweisung und durch autorisiertes Fachpersonal sind zwingende Voraussetzungen für einen Garantieanspruch.
Bei den Bezugsmaterialien ist für die Erhaltung Ihrer Rechte wichtig, die jeweils angegebenen Punkte zur Reinigung und Pflege, wie beschrieben, zu befolgen und auszuführen und die Ware sachgerecht und ordnungsgemäß zu behandeln.
Bei Longlife-Leder gilt anstatt der gesetzlichen 2-jährigen Gewährleistungsfrist eine 5-jährige Longlife-Servicegarantie* bezogen auf die Pflegefreundlichkeit, Fleckentfernung und Lederpflege.
Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem separaten „Garantiepass Longlife“.
* Diese Garantie beinhaltet 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung und 3 Jahre Zusatz-Garantie










